1. Allgemeines
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle erteilten, und auch alle zukünftigen Aufträge zwischen der Fotografin Veronika Knapova und dem/der Auftraggeber/in (nachfolgend Auftraggeber genannt).
“Lichtbilder” im Sinne dieser AGB sind alle von Veronika Knapova hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (jpg, als Datei, Fachabzüge, Fotoprodukte, …)
2. Urheberrecht
Das Urheberrecht sämtlicher Bilder, Daten und Texten liegt immer bei Veronika Knapova. Die Nutzung selbiger, insbesondere die Weiterverbreitung, Bearbeitung oder das Downloaden der Inhalte für gewerbliche und private Zwecke sind ausdrücklich verboten.
Die von Veronika Knapova hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sofern dies nicht anders schriftlich vereinbart wurde. Der Auftraggeber hat nicht das Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an Veronika Knapova.
Der Auftraggeber ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung, Online- und Printmedien, etc.) verpflichtet, Veronika Knapova als Urheberin des Lichtbildes zu nennen bzw. den Copyrightvermerk im Sinne des WURA (Welturheberrechtsabkommen) deutlich und gut lesbar (sichtbar), insbesondere nicht gestürzt und in Normallettern, unmittelbar beim Lichtbild und diesem eindeutig zuordenbar anzubringen wie folgt: Foto: © Veru Knap.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass Veronika Knapova als Urheberin der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Veronika Knapova zum Schadenersatz. Der Auftraggeber sollte ausschließlich die von der Fotografin zur Verfügung gestellte internetfreundliche Variante für Social Media verwenden.
Die Rohdaten (RAW) verbleiben bei Veronika Knapova. Eine Herausgabe der Rohdaten an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht. Die Fotografin verpflichtet sich nicht die Rohdaten nach Abgabe der bearbeiteten Lichtbilder aufzubewahren.
Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich schriftlich übertragen wurde.
3. Vergütung – Eigentumsvorbehalt
Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben bzw. der Investitionsleitfaden inkl. des Preismenü herangezogen für die Produkte, etc.
Alle Material- und sonstigen Kosten (Requisiten, Produkte, Modelle, Reisekosten, Aufenthaltsspesen, etc.) auch wenn deren Beschaffung durch die Fotografin erfolgt, sind gesondert zu bezahlen.
Vereinbarte Termine bedürfen zur Terminfreihaltung einer Vorauszahlung/Anzahlung/Fotosessiongebühr in der jeweils ausgemachten Höhe. Diese werden bei einem durch den Auftraggeber verschuldeten Nichtzustandekommen des Vertrages einbehalten.
Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 10 Tage (in Worten: zehn) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht.
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum und in den Händen der Fotografin.
4. Haftung
Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotografin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung wird ebenfalls für den Fall ausgeschlossen, dass durch Einwirkung von außen oder höherer Gewalt vor oder während des vereinbarten Fototermins die Aufnahmen nicht stattfinden können oder währenddessen abgebrochen werden müssen.
Für mangelnde Sorgfalt bzw. das In-Umlauf-Bringen von Bildmaterial durch den Auftraggeber und daraus resultierender möglicher Missbrauch durch Dritte kann die Fotografin nicht haftbar gemacht werden, sowie sie auch bei eigener Veröffentlichung nach möglichem Missbrauch durch Dritte generell nicht haftbar gemacht werden kann. Die Zusendung und Rücksendung von Dateien, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet. des Weiteren wird nicht dafür gehaftet, wenn der Auftraggeber die Anweisungen der Fotografin nicht beachtet und das entstandene Ergebnis nicht den genauen Vorgaben des Auftraggebers entspricht.
Im Fall des Verlustes oder der Beschädigung von über Auftrag hergestellten Aufnahmen (Diapositive, Negativmaterial, digitale Bilddateien) haftet die Fotografin – aus welchem Rechtstitel immer – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf eigenes Verschulden und dasjenige ihrer Bediensteten beschränkt. Jede Haftung ist auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen (sofern und soweit dies möglich ist) beschränkt. Weitere Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu; die Fotografin haftet insbesondere nicht für allfällige Reise- und Aufenthaltsspesen sowie für Drittkosten (Modelle, Assistenten, etc.) oder für entgangenen Gewinn, Folge- und immaterielle Schäden.
Die Fotografin haftet nicht für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Bilder.
Beanstandungen – gleich welcher Art – sind innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe oder Zusenden der Bilder bzw. des Werkes schriftlich bei der Fotografin einzureichen. Danach gelten die Bilder oder Werke als vertragsmäßig und mängelfrei übernommen.
Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Bildabzügen oder Drucken jeglicher Art auftreten, die aus einer digitalen Datei erstellen wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
Liefertermine für Bilder sind nur dann verbindlich wenn sie schriftlich von der Fotografin bestätigt worden sind. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz.
Der Auftraggeber versichert, dass er an allen, der Fotografin übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Persönlichkeiten zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf Verletzung dieser Rechte beruhen, trägt der Auftraggeber.
5. Leistungsstörung und Ausfallhonorar
Wird die für die Durchführung des Fotoshootings vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar der Fotografin sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält Veronika Knapova auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass der Fotografin kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann die Fotografin auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
Storniert der Auftraggeber die Buchung, steht Veronika Knapova ein Ausfallhonorar 50 Euro zu, auch wenn keine Anzahlung geleistet wurde.
6. Datenschutz
Der Auftraggeber nimmt folgende Datenschutzmitteilung, sofern diesem nicht eine weiterführende Mitteilung zugegangen ist, zur Kenntnis und bestätigt, dass die Fotografin damit die ihn treffenden Informationspflichten erfüllt hat.
Die Fotografin verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene bzw. gegebene Informationen vertraulich zu behandeln. Die Fotografin als Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten des Auftraggebers wie folgt:
Zweck der Datenverarbeitung: Die Fotografin verarbeitet die unter dem nächsten Absatz genannten personenbezogenen Daten zur Ausführung des geschlossenen Vertrages und/oder der vom Auftraggeber angeforderten Bestellungen bzw. zur Verwendung der Bildnisse zu Werbezwecken der Fotografin, darüber hinaus die weiters bekanntgegebenen personenbezogenen Daten für die eigenen Werbezwecke der Fotografin.
Verarbeitete Datenkategorien und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung: Die Fotografin verarbeitet die personenbezogenen Daten, nämlich Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adressen, Bankverbindung, Bilddaten und sonst noch durch den Auftraggeber angegebene Daten, um die im letzten Absatz genannten Zwecke zu erreichen.
Übermittlung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers: Zu den oben genannten Zwecken werden die personenbezogenen Daten des Auftraggebers, wenn dies Inhalt des Vertrages ist, auf Anfrage des Auftraggebers namentlich zu nennende Empfänger übermittelt, nämlich insbesondere an dem geschlossenen Vertrag nahestehende Dritte, sofern dies Vertragsinhalt ist, Medien sollte, diesbezüglich eine Vereinbarung mit dem Auftraggeber bestehen und gegebenenfalls in die Vertragsabwicklung involvierte Dritte.
Speicherdauer: Die personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden von der Fotografin nur solange aufbewahrt, wie dies von vernünftiger Weise als notwendig erachtet wird, um die oben genannten Zwecke zu erreichen und wie dies nach anwendbarem Recht zulässig ist.
7. Bildbearbeitung
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Bilder stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum der Fotografin unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des von der Fotografin ausgeübten künstlerischen Gesaltungsspielraumes, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.
8. Verwendung von Bildnissen zu Werbezwecken der Fotografin
Die Lichtbilder dürfen von der Fotografin für Werbezwecke verwendet werden. Sowohl zur Veröffentlichung auf Website/Homepage, Facebook, Instagram, als auch für Prints und Vervielfältigungen, Ausstellung auf Messen, etc., es sei denn, es wurde anders (schriftlich) vereinbart.
Die Fotografin ist – sofern keine ausdrückliche gegenteilige schriftliche Vereinbarung besteht – berechtigt, von ihr hergestellte Lichtbilder zur Bewerbung ihrer Tätigkeiten zu verwenden. Der Auftraggeber erteilt zur Veröffentlichung zu Werbezwecken der Fotografin seine ausdrückliche und unwiderrufliche Zustimmung und verzichtet auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche, insbesondere aus dem Recht auf das eigene Bild gemäß UrhG sowie auf Verwendungsansprüche gem. § 1041 ABGB.
Der Auftraggeber erteilt auch unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen seine Einwilligung, dass seine personenbezogenen Daten und insbesondere die hergestellten Lichtbilder im Sinne einer Veröffentlichung zu Werbezwecken der Fotografin verarbeitet werden.
9. Preise
Angebote von der Fotografin sind freibleibend und unverbindlich.
Es gelten die Preise und Leistungen der aktuellen Preisliste. Abweichungen von der Preisliste sind schriftlich festzuhalten.
Rabatte jeglicher Form sind nicht übertragbar, auszahlbar oder kombinierbar.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Fotografin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
Die Fotografin wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Sie kann den Auftrag auch – zur Gänze oder zum Teil – durch Dritte ausführen lassen. Die Fotografin ist hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei.
Der Auftraggeber erhält digital (zB über die Onlinegalerie) grund bearbeitete Bilder. Unbearbeitete Bilder werden nicht gezeigt.
10. Lieferzeiten
Die Fotografin liefert die Arbeiten zumeist binnen 4 – 6 Arbeitswochen aus. In Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Diese betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Verzögerungen seitens des Labors oder dessen Transportfirma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar.
11. Schlussbestimmungen
Soweit Bedingungen der oben angeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die übrigen Bestimmungen bleiben von der Nichtigkeit oder Unwirksamkeit unberührt.
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Fotografin.
Durch die Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die AGB an.
© 2024 Veru Knap Photography. All rights reserved.
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